Münchener Post - US-Supreme Court gibt grünes Licht für Ende von Trumps umstrittenem Asyl-Programm

München - 5°C

IN DEN NEWS

US-Supreme Court gibt grünes Licht für Ende von Trumps umstrittenem Asyl-Programm
US-Supreme Court gibt grünes Licht für Ende von Trumps umstrittenem Asyl-Programm / Foto: CHANDAN KHANNA - AFP/Archiv

US-Supreme Court gibt grünes Licht für Ende von Trumps umstrittenem Asyl-Programm

Der Oberste Gerichtshof der USA hat grünes Licht für die Abschaffung eines umstrittenen Asyl-Programms aus der Zeit des früheren Präsidenten Donald Trump gegeben. Fünf der neun Richterinnen und Richter des Supreme Court machten am Donnerstag den Weg dafür frei. Im Zuge des unter dem Namen "Remain in Mexico" (Bleibt in Mexiko) bekannten Programms wurden Asylbewerber aus Zentralamerika bis zur Klärung ihres Asylverfahrens nach Mexiko zurückgeschickt.

Textgröße:

Trump hatte die offiziell als "Protokolle zum Schutz von Migranten" bezeichnete Politik 2019 eingeführt. Auf Grundlage eines Dekrets des damaligen rechtspopulistischen Präsidenten wurden zehntausende Asylbewerber nach Mexiko zurückgeschickt. Anwälte von Migranten kritisierten, die Asylsuchenden seien in Mexiko gefährlichen Bedingungen ausgesetzt, während die überlasteten US-Gerichte ihre Fälle nur langsam abarbeiteten.

Trumps Nachfolger Joe Biden, der im Wahlkampf eine humanere Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik versprochen hatte, wollte dieses Vorgehen beenden. Nach Klagen mehrerer republikanisch regierter Bundesstaaten ordnete ein Bundesgericht aber die Wiederaufnahme des Programms an. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte es zunächst abgelehnt, diese Entscheidung aufzuheben.

Dadurch war Bidens Regierung gezwungen, das umstrittene Programm wieder aufzunehmen. Sie trieb das Berufungsverfahren dagegen jedoch weiter voran und bekam nun Recht. Dabei schlossen sich auch zwei konservative Verfassungsrichter ihren drei liberalen Kollegen am Supreme Court an. Das Bundeseinwanderungsgesetz räume der Exekutive zwar die Möglichkeit ein, Asylbewerber nach Mexiko zurückzuschicken, es schreibe dies jedoch nicht zwingend vor, hieß es in der Gerichtsentscheidung.

T.Murphy--MP