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Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

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Wie das Landgericht feststellte, fuhr er sie von hinten um, schlug ihr mit einem Axtstiel mehrmals gezielt und wuchtig auf den Kopf und würgte sie. Dabei habe er vorgehabt, die Frau zu töten. Er fasste ihr an die Brust und gab nahe ihrer Schläfe mehrere Schüsse aus einer Luftpistole ab. Dabei habe er gesagt: "Ciao, das war's."

Die Frau wurde verletzt, konnte aber trotzdem aufstehen und in den Wald fliehen. Sie alarmierte die Polizei. Diese nahm den Mann fest. Im März wurde er wegen versuchten Mordes und eines besonders schweren sexuellen Übergriffs zu acht Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht verpflichtete ihn außerdem dazu, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu zahlen. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, der das Urteil überprüfte. Er fand aber keine Rechtsfehler. Das Saarbrücker Urteil wurde rechtskräftig.

F.Koch--MP