

Mord an 14-Jähriger in Sachsen-Anhalt: Strafe wegen Beihilfe wird neu verhandelt
Knapp vier Jahre nach dem Mord an einem 14-jährigen Mädchen in Sachsen-Anhalt muss das Landgericht Magdeburg neu über die Strafe für einen Jugendlichen verhandeln, der wegen Beihilfe verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler in dem Urteil, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss vorgeht. Das Mädchen war im November 2021 in Aschersleben getötet worden. (Az. 6 StR 208/25)
Der Haupttäter, ihr Exfreund, war zur Tatzeit ebenfalls erst 14 Jahre alt. Er wurde im August 2022 wegen Mordes rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Die Leiche des Mädchens war einige Tage nach der Tat in einem Garagenkomplex in Aschersleben gefunden worden.
Der Jugendliche, um den es nun vor dem BGH ging, war zur Tatzeit ebenfalls erst 14 Jahre alt. Der Prozess gegen ihn fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Landgericht kam im Januar dieses Jahres zu dem Schluss, dass er dem Haupttäter geholfen habe. Er wurde wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Dagegen legte er Revision beim BGH ein, der das Magdeburger Urteil überprüfte und den Strafausspruch nun aufhob. Es sei nicht erkennbar, dass das Landgericht bei der Bemessung der Strafhöhe den Erziehungsgedanken berücksichtigt habe, erklärte der BGH. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss neu über die Strafe verhandeln.
M.Schulz--MP