Wunsch nach Doppelgrab für Ehepaar kann bei Sozialbestattung berücksichtigt werden
Im Rechtsstreit um die Kostenübernahme für die Bestattung ihres Ehemanns hat eine Frau aus Nordrhein-Westfalen vom Bundessozialgericht grundsätzlich Recht bekommen. Der Wunsch von Ehepaaren, nebeneinander bestattet zu werden, kann bei einer sogenannten Sozialbestattung berücksichtigt werden, wie das Gericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Denn die Ehe sei über den Tod hinaus durch das Grundgesetz geschützt. (Az. B 8 SO 8/24 R)