In Italien anerkannter Flüchtling bekommt nicht automatisch Aufenthaltstitel
Deutschland muss keine Aufenthaltserlaubnis erteilen, nur weil Italien die Betroffenen zuvor als Flüchtlinge anerkannte und ihnen einen Passersatz ausstellte. Das gilt auch nicht, wenn die Bundesrepublik nach zwei Jahren Aufenthalt für den Reiseausweis zuständig wird, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag urteilte. (Az. 1 C 6.25)