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Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie: Nur 13 Prozent erwarten sinkende Preise

Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie: Nur 13 Prozent erwarten sinkende Preise

Nur eine Minderheit von 13 Prozent glaubt einer Umfrage zufolge an sinkende Preise durch die rund zwei Wochen geltende Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie. Das geht aus einer Studie des Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.

Immobilienskandal in Südfrankreich: Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagte

Immobilienskandal in Südfrankreich: Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagte

In einem der größten Immobilienskandale Frankreichs hat ein Gericht in Marseille die beiden Hauptangeklagten am Donnerstag zu einer Haftstrafe von je sieben Jahren ohne Bewährung verurteilt. Jean und Viviane Badache, ein Ehepaar im Alter von 71 und 69 Jahren, wurde schuldig befunden, durch die Vermittlung von Krediten zu fragwürdigen Bedingungen zahlreiche Kunden in die Verschuldung getrieben zu haben. Der Gesamtschaden wird auf 1,2 Milliarden Euro beziffert.

Konflikt mit den USA: Erste Soldaten aus Nato-Ländern in Grönland eingetroffen

Konflikt mit den USA: Erste Soldaten aus Nato-Ländern in Grönland eingetroffen

Vor dem Hintergrund der US-Drohungen zur Übernahme Grönlands beginnt am Donnerstag auf der Arktik-Insel eine Erkundungsmission mehrerer Nato-Länder, darunter Deutschland. Etwa 15 französische Soldaten seien bereits in der grönländischen Hauptstadt Nuuk eingetroffen, sagte der französische Botschafter für den Nord- und Südpol, Olivier Poivre d'Arvor, am Donnerstag dem Sender France Info. Die Bundeswehr beteiligt sich mit 13 Soldaten an der Mission. Russland äußerte sich besorgt und warf der Nato vor, die Spannungen in der Region anzuheizen.

Brennende Mülltonne durch Asche - Verursacher muss Feuerwehreinsatz zahlen

Brennende Mülltonne durch Asche - Verursacher muss Feuerwehreinsatz zahlen

Wer Asche in eine Biomülltonne füllt, muss einer Gerichtsentscheidung aus Hessen zufolge einen darauf folgenden Feuerwehreinsatz bezahlen. Die Erhebung der Gebühr sei rechtmäßig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Der Kläger habe den Brand durch sein Verhalten grob fahrlässig verursacht. Er scheiterte mit seiner Klage gegen die Gemeinde. (Az.: 2 K 1652/22.GI)