Münchener Post - Lebenslange Haft für Berliner Rentner wegen Tötung von Segelpartner vor Schweden

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Lebenslange Haft für Berliner Rentner wegen Tötung von Segelpartner vor Schweden
Lebenslange Haft für Berliner Rentner wegen Tötung von Segelpartner vor Schweden / Foto: Nicolas TUCAT - AFP/Archiv

Lebenslange Haft für Berliner Rentner wegen Tötung von Segelpartner vor Schweden

Wegen der Tötung seines Segelpartners auf offener See vor5 Schweden ist ein Rentner in Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der Bundeshauptstadt sprach den 66-Jährigen am Montag des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Mann aus Berlin-Zehlendorf habe den 71-Jährigen heimtückisch getötet, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß in seiner Urteilsbegründung.

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Aus den vorliegenden Luftaufnahmen der Seenotrettung gehe hervor, dass der Angeklagte das Opfer vorsätzlich und absichtlich ertränkt habe, sagte Groß. Ein Motiv habe die Kammer nicht konkretisieren können, vermutlich habe es aber zuvor Streit an Bord des Segelschiffs gegeben. Der 66-Jährige hatte die Tötungsabsicht abgestritten und von einem missglückten Rettungsversuch gesprochen.

Der Angeklagte und das spätere Opfer waren auf dem Rückweg von einer Trimaran-Regatta in Norwegen, an der sie mit dem Schiff des 71-Jährigen teilgenommen hatten. Der 66-jährige Werkzeugmacher und der fünf Jahre ältere Anwalt hatten sich über ihre Ehefrauen in Berlin kennengelernt.

Zu der Tat kam es am 1. August 2024 vor der schwedischen Küste. Nach dem offenkundigen Streit kam zu wechselseitigen Körperverletzungen, wobei der 71-Jährige über Bord ging. Erst nach einer "gefühlten Ewigkeit" und auch nur, weil die Besatzung eines hinzugekommenen Boots ihn dazu aufgefordert habe, habe der Angeklagte den Rettungskragen ins Wasser geworfen, sagte der Vorsitzende Richter.

Wieder an Bord legte sich der Angeklagte auf seinen Kontrahenten und hielt ihm den Mund zu, um zu verhindern, dass ihm geholfen wurde. Als der 71-Jährige daraufhin erneut im Wasser landete und die Besatzung des anderen Boots ihm einen Rettungsring zuwarf, sprang der Angeklagte hinterher und schwamm ihm nach. Ohne sich bemerkbar zu machen, näherte er sich dem Opfer von hinten, wie Groß ausführte. Er habe ihn ohne Zeitverzögerung zweimal unter Wasser gedrückt, bis kein Widerstand mehr zu spüren gewesen sei.

Auf den Luftbildern sei zu erkennen, dass sich der Angeklagte auf den Schultern des Opfers abgestützt und den Mann unter Wasser gepresst habe, sagte der Richter. "Das war definitiv kein Rettungsversuch."

Der 66-Jährige hatte die Vorwürfe von sich gewiesen. Er sei hinterhergesprungen, um seinen langjährigen Freund zu retten, habe ihn aber nicht richtig zu fassen bekommen, sagte er zu Beginn des Prozesses im vergangenen Sommer. Schließlich sei der 71-Jährige reglos untergegangen. Erst am nächsten Tag habe er von der Polizei erfahren, dass der Freund tot sei.

E.Schmitt--MP