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Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

"Wegen der besonderen Bedeutung des Falles" hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, erklärte der Generalbundesanwalt am Donnerstagabend in Karlsruhe. Die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sah derweil Russland hinter dem Vorfall, der zu einer Diskussion über die Zuständigkeiten bei der Drohnen-Abwehr führte.

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"Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle mittels einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte", erklärte der Generalbundesanwalt. "Hierzu waren an der Drohne professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden." Eine Frachtmaschine musste den Angaben zufolge wegen des Vorfalls durchstarten und "kollidierte im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne".

"Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland", hieß es in der Erklärung weiter. "Damit ist die Tat geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen."

Die Drohne mit Sprengladung war in der Nacht zum Mittwoch von einem Flughafenmitarbeiter entdeckt worden. Experten der Bundespolizei entschärften die Sprengladung, die offenbar nur deshalb nicht detonierte, weil der Zünder defekt war. Berichten zufolge befanden sich in der Nähe vier ukrainische Flugzeuge. Der Flughafen Leipzig/Halle gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine. Unbekannt blieb bisher, ob sich Munition an Bord der ukrainischen Flugzeuge befand.

"Wir sind ein Unterstützer der Ukraine, und Russland hat riesiges Interesse daran, dass sich das ändert, indem Widerstand in der deutschen Öffentlichkeit erzeugt wird", sagte die FDP-Verteidigungspolitikerin Strack-Zimmermann dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagsausgabe) mit Blick auf den Drohnen-Fund. "Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass Deutschland nicht erst seit heute im Fadenkreuz der russischen Aggression steht."

Zuvor hatte bereits Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge schwere Vorwürfe gegen Moskau erhoben. "Es liegt nahe, dass es sich bei dem Drohnenangriff um russischen Staatsterrorismus handeln könnte", sagte sie der Zeitung "Welt".

Als Konsequenz aus dem Geschehen in Leipzig forderte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), eine Zentralisierung der Zuständigkeit für die Drohnen-Abwehr beim Bundesinnenministerium. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse "bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden."

"Am Ende ist es nur dem Zufall und der Umsicht eines Busfahrers zu verdanken, dass ein großes Schadenereignis verhindert werden konnte", sagte Röwekamp mit Blick auf die am Leipziger Flughafen entdeckte Sprengstoff-Drohne. Neben einer zentralen Zuständigkeit werde auch eine materielle Ausrüstung benötigt, "die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann". Die zentrale Zuständigkeit sollte "beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundespolizei liegen".

Für die Drohnen-Abwehr an Flughäfen ist in Deutschland den Angaben zufolge derzeit die Bundespolizei zuständig. Daneben gebe es aber auch das Ende vergangenen Jahres eingerichtete Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern. Die Bundeswehr solle wiederum eingreifen, wenn alle anderen Institutionen technisch überfordert seien. Eine zentrale Zuständigkeit gibt es derzeit also nicht.

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler verteidigte die Aufteilung der Zuständigkeiten. "Dass es an Flughäfen unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, ist für sich genommen erstmal kein Problem - solange die Zusammenarbeit eng und gut funktioniert und es möglichst wenige Reibungsverluste gibt", sagte er der "Rheinischen Post". Es müsse aber "immer unmissverständlich klar sein, wer wann wofür zuständig ist". Zugleich betonte Fiedler: "Losgelöst davon gilt ganz generell für ganz Deutschland und nicht nur für die Sicherheitsbehörden: Investitionen in jeweils modernste Drohnen-Abwehrtechnologie ist nicht mehr wegzudenken."

H.Erikson--MP