Münchener Post - Schadstoffe: EU-Parlament beschließt neue Regeln für Spielzeug

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Schadstoffe: EU-Parlament beschließt neue Regeln für Spielzeug
Schadstoffe: EU-Parlament beschließt neue Regeln für Spielzeug / Foto: Julie SEBADELHA - AFP/Archiv

Schadstoffe: EU-Parlament beschließt neue Regeln für Spielzeug

Bausteine, Puppen und Eisenbahnen sollen in der Europäischen Union in Zukunft weniger schädliche Chemikalien enthalten. Das EU-Parlament beschloss am Dienstag eine Neuauflage der europäischen Sicherheitsvorgaben für Spielzeug, die sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) sowie eine Reihe hormonverändernder und krebserregender Stoffe in den Waren verbietet. Dies gilt für in der EU hergestelltes Spielzeug ebenso wie für Einfuhren aus Drittländern.

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Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für Spielzeuge, die für Kinder unter 14 Jahren gedacht sind. Sie gelten nicht für Lernmaterial oder Sammlerstücke, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten. Das Gesetz enthält eine Liste der Chemikalien, die künftig verboten sind.

Darunter sind PFAS (Per- und polyfluorierte Chemikalien). Ausgenommen von diesem Verbot sind elektronische Komponenten in Spielwaren, die für Kinder unerreichbar sind, also etwa im Inneren einer Puppe verbaut sind. PFAS sind in der Natur kaum abbaubar. Der wiederholte oder dauerhafte Kontakt mit den Chemikalien wird mit Leberschäden, hohem Cholesterinspiegel, verminderter Immunreaktion, niedrigem Geburtsgewicht und verschiedenen Krebsarten in Verbindung gebracht.

Zur Liste der verbotenen Stoffe kommen zudem sogenannte endokrine Disruptoren, die den Hormonhaushalt von Mensch und Tier stören. Sie sind besonders in Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln, aber auch in Spielzeug, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen zu finden. Auch Biozidprodukte - etwa Insektengifte - dürfen künftig nicht mehr in Spielwaren zu finden sein. Ausgenommen davon ist Spielzeug, das nur im Freien verwendet wird.

Für die Importkontrolle führt die EU einen digitalen Produktpass ein, den jedes Unternehmen vorlegen muss, das Spielzeug in eines der 27 EU-Länder einführt. Das gilt auch, wenn die Waren online verkauft werden.

Der Rat der 27 EU-Länder muss das Gesetz noch formal absegnen. Anschließend gilt eine Übergangszeit von 4,5 Jahren, damit sich Spielzeughersteller und -händler auf die neuen Regeln einstellen können.

Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des EU-Parlaments und Mitglied im Binnenmarktausschuss, bezeichnete die neue Verordnung als "starkes Zeichen für Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherschutz" und warf Handelsplattformen wie Temu und Shein vor, "den europäischen Markt mit gefährlichen Spielzeugen" zu fluten.

P.Mueller--MP