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Physiotherapie und Ergotherapie: Ausgaben für Heilmittel erheblich gestiegen
Physiotherapie und Ergotherapie: Ausgaben für Heilmittel erheblich gestiegen / Foto: Jean-Christophe VERHAEGEN - AFP/Archiv

Physiotherapie und Ergotherapie: Ausgaben für Heilmittel erheblich gestiegen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2024 knapp 13,3 Milliarden Euro für Heilmittel ihrer Versicherten wie Krankengymnastik, Ergotherapien oder Sprechtherapien ausgegeben. Damit haben sich die Ausgaben innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, wie aus dem von der AOK am Dienstag vorgelegten Heilmittelreport hervorgeht. Ende 2025 lagen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für solche Therapien bereits bei 14,7 Milliarden Euro, der steigende Trend setze sich weiter fort.

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Zu den Heilmitteln zählen Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Podologie, die medizinische Fußpflege. Allein zwei Drittel des Heilmittelumsatzes entfielen im Jahr 2024 demnach auf Physiotherapien (69,7 Prozent), also vor allem Krankengymnastik und Massagen.

Für die hohen Ausgabensteigerungen machen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK unter anderem die bundesweite Angleichung des Vergütungsniveaus der Leistungserbringer und die Einführung von Blankoverordnungen verantwortlich. Blankoverordnungen sind seit 2024 für bestimmte Diagnosen im Bereich Ergotherapie und für die Physiotherapie bei Erkrankungen des Schultergelenks möglich. Nach der ärztlichen Diagnose können Therapeutinnen und Therapeuten eigenverantwortlich über das Heilmittel, die Behandlungshäufigkeit und die Menge der Sitzungen entscheiden.

Blankoverordnungen machten demnach im vergangenen Jahr zwar nur 2,4 Prozent aller Physiotherapieverordnungen aus, heißt es in dem Report. Dies geschehe aber immer häufiger, zudem kosteten Blankoverordnungen mit durchschnittlich 714 Euro mehr als dreimal soviel wie ärztliche Verordnungen.

Der Nutzen sei vielfach noch unklar. Eine Ausweitung der Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen sei daher erst zu rechtfertigen, wenn gesicherte Erkenntnisse zur Wirkung der Behandlungen für Patientinnen und Patienten und zu messbaren Effizienzgewinnen vorlägen, erklärte AOK-Chefin Carola Reimann. Dafür könnten auch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen genutzt werden.

G.Vogl--MP