Münchener Post - Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen

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Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen / Foto: Nicolas TUCAT - AFP/Archiv

Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen

Im kalifornischen Oakland hat der erste Prozess vor einem US-Bundesgericht gegen den Meta-Konzern begonnen wegen des Vorwurfs, mit seinen Online-Netzwerken Instagram und Facebook Minderjährige abhängig und damit psychisch krank zu machen. Am Mittwoch startete zunächst die Auswahl der Geschworenen.

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Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers befragte potenzielle Geschworene zu ihren Ansichten über Online-Netzwerke und den Meta-Konzern. Unter anderem wollte Rogers wissen, ob die Geschworenen selbst Konten für Onlinedienste hätten, ob ihre Kinder entsprechende Angebote nutzten und ob sie die Dienste für psychische Probleme verantwortlich machten. Einige Geschworene sagten, dass Online-Netzwerke aus ihrer Sicht einen Einfluss auf das psychische Befinden hätten.

Rogers zufolge sollen acht Geschworene ausgewählt werden. Die Bundesrichterin wird die endgültige Entscheidung über die Auswahl treffen. Die Geschworenen in dem Prozess haben nur eine beratende Rolle. Die etwa sechs Wochen dauernden Verhandlungen sollen am Dienstag kommender Woche beginnen. Mit einem Urteil wird für Anfang Oktober gerechnet.

Vier US-Bundesstaaten verlangen massive Beschränkungen bei den Instagram- und Facebook-Funktionen. Zudem fordern die Generalstaatsanwälte von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey eine Strafzahlung von bis zu 1,4 Billionen Dollar (1,2 Billionen Euro) - eine Summe, die fast so hoch ist wie der Börsenwert von Meta. Die Generalstaatsanwälte veranschlagen dabei für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe.

Konkret geht es in dem aufsehenerregende Prozess unter anderem um Funktionen wie Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von "Gefällt mir"-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten - denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.

In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Der nun gestartete Prozess in Kalifornien könnte für Meta aber weiter reichende Folgen haben, da damit erstmals eine Gerichtsentscheidung auf Bundesebene ansteht. Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine dreistündige Anhörung ist für Ende September geplant.

Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Dabei handelt es sich um tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Meta-Onlinenetzwerke auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen. Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück.

Nach diesen Enthüllungen leiteten Dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. Zwei Jahre später reichten etwa 30 von ihnen Klage gegen Meta ein.

Vier von ihnen führen nun stellvertretend einen Pilot-Prozess. Sollte Meta vor Gericht unterliegen, soll der Konzern mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Meta versichert, dass er ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergreife. Außerdem argumentiert der kalifornische Konzern, die psychische Gesundheit von Heranwachsenden könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden. Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben.

Trotzdem zog es Meta zusammen mit anderen Onlinediensten vor, einem Schulbezirk in Kentucky 27 Millionen Dollar zu zahlen, um einen weiteren Prozess zu verhindern - dieser hätte zum Präzedenzfall für rund 1200 ähnliche Klagen werden können.

T.Gruber--MP