Münchener Post - Polens Regierungschef Tusk für Rückzug aus Abkommen über Landminenverbot

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Polens Regierungschef Tusk für Rückzug aus Abkommen über Landminenverbot
Polens Regierungschef Tusk für Rückzug aus Abkommen über Landminenverbot / Foto: Wojtek RADWANSKI - AFP/Archiv

Polens Regierungschef Tusk für Rückzug aus Abkommen über Landminenverbot

Der polnische Regierungschef Donald Tusk hat sich für den Ausstieg seines Landes aus den Abkommen über das Verbot von Landminen und über das Verbot von Streumunition ausgesprochen. "Alles, was die Verteidigung Polens stärken kann, wird von uns in die Tat umgesetzt werden, und wir werden alle Möglichkeiten nutzen", sagte Tusk am Freitag in einer Rede vor dem polnischen Parlament.

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Er werde einen Ausstieg aus dem Ottawa- und dem Dublin-Abkommen empfehlen, sagte Tusk weiter. Das Ottawa-Abkommen verbietet den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Antipersonenminen. Beim Dublin-Abkommen geht es um ein Verbot von Streumunition.

Der polnische Regierungschef begründete seine Entscheidung mit der Bedrohung Polens durch feindliche Staaten. "Das Problem ist, dass diejenigen in unserer Umgebung, vor denen wir Angst haben könnten, oder diejenigen, die sich im Krieg befinden, sie alle haben", sagte Tusk mit Blick auf die geächteten Waffensysteme.

Polen folgt damit einem Trend in der Region. Finnland und Litauen, die beide an Russland grenzen und ebenso wie Polen Nato-Mitgliedstaaten sind, hatten zuletzt erwogen, aus dem Ottawa-Abkommen auszutreten. Am Donnerstag war Litauen zudem aus dem Übereinkommen zu Streumunition ausgetreten. Der Baltenstaat begründete den Schritt mit der Verwendung von Streumunition durch Russland. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte die Entscheidung "katastrophal", Human Rights Watch zeigte sich beunruhigt.

Antipersonenminen werden im Boden vergraben oder versteckt und verstümmeln ihre Opfer häufig, anstatt sie sofort zu töten. Menschenrechtsgruppen kritisieren die Minen wegen ihrer langfristigen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

Streubomben können aus Flugzeugen abgeworfen oder vom Boden aus abgefeuert werden. In der Luft werden dann dutzende oder sogar hunderte kleinere Sprengkörper über einer großen Fläche freigesetzt, sogenannte Bomblets. Streumunition ist unpräzise, zudem detonieren viele der Sprengkörper beim Aufprall nicht. Selbst Jahre später können die oft harmlos aussehenden Bomblets daher zur Gefahr für Zivilisten werden.

O.Braun--MP