

Messeranschlag von Solingen mit drei Toten: Prozess ab 27. Mai in Düsseldorf
Nach dem Messeranschlag von Solingen mit drei Toten muss sich der mutmaßliche Täter ab dem 27. Mai vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Anklage wurde vom zuständigen Strafsenat zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Generalbundesanwalt wirft dem 27-jährigen Syrer dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) vor.
Der Angeklagte Issa Al H. attackierte laut Anklage am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen Besucher mit einem Messer. Die Opfer sah der Angeklagte demnach als "Ungläubige" und Vertreter der westlichen Gesellschaftsform an, die er ablehnte. Er habe die Tat im Sinn der radikalislamischen Ideologie des IS begangen und Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollen.
Laut Anklage soll der Syrer im August 2024 vor der Tat über einen Messengerdienst Kontakt zu IS-Anhängern aufgenommen haben. Diese hätten ihn in seinem Vorhaben unterstützt und ihm zugesichert, dass der IS Verantwortung für die Tat übernehmen werde. In der Folge habe der Angeklagte Videos erstellt, in denen er auch den Treueschwur des IS geleistet und seine Tat angekündigt habe. Am Abend des 23. Augusts 2024 soll er die Aufnahmen seinen IS-Kontaktpersonen des IS übermittelt haben.
Kurz danach soll sich der Angeklagte auf das Solinger Stadtfest begeben haben. Dort stach er mit einem Messer meist von hinten gezielt in Hals und Oberkörper mehrerer Besucher ein. Dabei starben drei Menschen, zehn wurden verletzt. Am nächsten Tag verkündete der IS, der Anschlag sei durch einen "Soldaten" der Miliz begangen worden. Der Angeklagte befindet sich seit dem 25. August in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte insgesamt 22 Verhandlungstage bis zum 24. September fest.
A.Meyer--MP