

Bundestag setzt 24 ständige Ausschüsse ein - einen weniger als bisher
Der Bundestag hat künftig 24 ständige Ausschüsse - einen weniger als bisher. Die Fraktionen von Union, SPD und Grünen votierten bei der Abstimmung im Plenum am Donnerstag für den entsprechenden Antrag von Schwarz-Rot. Am Nachmittag steht die Vergabe der Ausschüsse an die Fraktionen an. Strittig ist, ob danach auch AfD-Abgeordnete in Vorsitzposten gewählt werden, wenn die Ausschüsse ab kommender Woche die Arbeit aufnehmen.
In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde kein einziger AfD-Kandidat zu einem Ausschussvorsitzenden gewählt. Die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei erhebt als nun zweitstärkste Kraft im Parlament entsprechend ihrer Größe Anspruch auf die Leitung von sechs der 24 Gremien.
Doch "sie werden es wieder verhindern", sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner in Richtung der anderen Fraktionen. "Sie werden sich rechtswidrig Ausschussvorsitze unter den Nagel reißen." Nach parlamentarischem Brauch würde der AfD als größte Oppositionsfraktion etwa der Vorsitz im mächtigen Haushaltsausschuss zustehen.
Brandner sprach die Blockadehaltung der anderen Fraktionen an. SPD, Grüne und Linke hatten zuletzt auch kein Abrücken von ihrer bisherigen Linie erkennen lassen. In der Union ist die Frage umstritten: Fraktionschef Jens Spahn (CDU) regte vor seiner Wahl an, die AfD im Parlament so zu behandeln wie die anderen Parteien auch. Spahn bekam für seine Äußerungen auch Kritik aus den eigenen Reihen. Offizielle Linie in der Unionsfraktion ist nun, dass eine Wahl von AfD-Vertretern nicht empfohlen wird.
In den Ausschüssen findet die wesentliche gesetzgeberische Arbeit statt. Sie bereiten die Entscheidungen für das Plenum vor. Jede Fraktion entsendet je nach Größe unterschiedlich viele Abgeordnete - auch die AfD. Die Vorsitzenden haben eine bedeutende Position: Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Auch repräsentieren sie die Ausschüsse in der Öffentlichkeit.
Die Ausschüsse bilden auch in der neuen Legislaturperiode im Wesentlichen spiegelbildlich den Ressortzuschnitt im neuen schwarz-roten Bundeskabinett ab. Damit wird das Themenfeld Klima im Umweltausschuss behandelt. Der Bereich Forschung gehört nun nicht mehr zum Bildungsressort. Vier Ausschüsse sind vom Grundgesetz vorgegeben: Die für Auswärtiges, Verteidigung, EU-Angelegenheiten sowie der Petitionsausschuss. Gesetzlich vorgeschrieben sind auch der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagte in der kurzen Plenardebatte am Donnerstag, dass mit dem gewählten Zuschnitt der Ausschüsse eine fundierte Beratung der Gesetzesbeschlüsse sichergestellt werde. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese betonte, dass die Festlegung der Ausschüsse das Parlament "arbeitsfähig" mache. Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte hingegen ein "Zerreißen" von Themenberichen. Forschung und Bildung gehörten ebenfalls zueinander wie Klimaschutz und Energie.
Die Linkspartei scheiterte mit einem Antrag, der mehr und größere Ausschüsse verlangte. Parlamentsgeschäftsführer Christian Görke monierte, dass seine Fraktion durch die Verringerung der Ausschuss-Zahl auf 24 nun absehbar nur zwei Vorsitzposten besetzen kann. In vier Ausschüssen sei seine Fraktion zudem mit nur einem Abgeordneten vertreten. Görke sprach von einem "parlamentarischen Foul".
B.Fuchs--MP