

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Zusatzstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt
Eine umstrittene Zusatzstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt kommt am Donnerstag (11.00 Uhr) vor das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelt in Leipzig über den Antrag einer verbeamteten Lehrerin und eines angestellten Lehrers. Sie wenden sich gegen die Verpflichtung, pro Woche eine sogenannte Vorgriffstunde abzuleisten, was das Land 2023 für fünf Jahre als Reaktion auf den Lehrkräftemangel verfügte. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)
Die Stunden können sich die Lehrkräfte entweder auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen; sie können frühestens 2033 abgebummelt werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte der Antrag der beiden Lehrkräfte keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision zu. Es will grundsätzlich klären, welche Anforderungen es für zusätzliche Pflichtstunden gibt.
B.Fuchs--MP