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"Entlastungskabinett" beschließt Gesetze und Maßnahmen zum Bürokratierückbau
"Entlastungskabinett" beschließt Gesetze und Maßnahmen zum Bürokratierückbau / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

"Entlastungskabinett" beschließt Gesetze und Maßnahmen zum Bürokratierückbau

Weniger Berichtspflichten, mehr Digitalisierung im Immobilienrecht und Vereinfachungen im Arbeitsschutz: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und dutzende Eckpunkte vereinbart, um Bürger und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Das sogenannte "Entlastungskabinett" auf Initiative von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) brachte acht Gesetzentwürfe auf den Weg und beschloss zudem über 50 Eckpunkte, die auf Vorschläge aus den einzelnen Ressorts zurückgehen.

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Ziel des Digitalministeriums ist es, die Bürokratiekosten um 25 Prozent oder 16 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 zu senken. Der sogenannte Erfüllungsaufwand - also Kosten und Zeitaufwand für die Beachtung rechtlicher Vorschriften - soll gleichzeitig um zehn Milliarden Euro sinken. Wildberger hatte dazu am Dienstag dem "Handelsblatt" gesagt: "Wenn es am Ende fünf Milliarden werden, bin ich zufrieden."

Die acht sofort beschlossenen Maßnahmen bringen "mindestens 100 Millionen Euro Entlastung", teilte Wildberger mit. Dazu gehören etwa der Wegfall verschiedener Berichtspflichten und eine einfachere Gewerbeordnung, die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen und die weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.

Kern der Kabinettssitzung waren jedoch über 50 Eckpunkte, die nun in Gesetzesvorhaben gegossen und "in den kommenden Monaten umgesetzt werden sollen". Diese bringen demnach Entlastungen in Milliardenhöhe. Vereinbart wurden zum Beispiel die schnellere Planung und Genehmigung von Verkehrswegen, eine Reform des Gebäudetyp-E-Gesetzes, damit von nicht zwingenden Standards leichter abgewichen werden kann, sowie höhere Schwellen für Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutz - dadurch sollen rund 123.000 Beauftragte entfallen.

O.Braun--MP