

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Frauendiskriminierung bei der Vergütung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Diskriminierung von Frauen beim Lohn. Konkret geht es um die Frage, in welchem Umfang eine schlechte Bezahlung tatsächlich auf Diskriminierung zurückgeht. (Az. 8 AZR 300/24)
Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Klägerin ist Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks. Zwischen 2010 und 2018 war sie mehrfach in Mutterschutz und Elternzeit. Im Streitzeitraum 2018 bis 2022 arbeitete sie durchgehend auf einer halben Stelle. Umgerechnet auf eine volle Stelle lag ihre aus mehreren Bausteinen zusammengesetzte Vergütung unterhalb des mittleren Werts der vergleichbaren Kollegen, aber auch unterhalb dem der vergleichbaren Kolleginnen. Die Klägerin zog als Vergleich die Vergütung eines Kollegen heran, der in der männlichen Vergleichsgruppe zu den Spitzenverdienern zählte.
D.Richter--MP