Münchener Post - Sensible Daten in Online-Anzeigen: EuGH verpflichtet Marktplatz-Betreiber zu Prüfung

München - 0°C

IN DEN NEWS

Sensible Daten in Online-Anzeigen: EuGH verpflichtet Marktplatz-Betreiber zu Prüfung
Sensible Daten in Online-Anzeigen: EuGH verpflichtet Marktplatz-Betreiber zu Prüfung / Foto: - - AFP/Archiv

Sensible Daten in Online-Anzeigen: EuGH verpflichtet Marktplatz-Betreiber zu Prüfung

Anzeigen mit sensiblen Daten muss der Betreiber eines Online-Marktplatzes genau prüfen. Vor der Veröffentlichung muss er sicherstellen, dass der Inserent tatsächlich derjenige ist, als der er sich ausgibt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. Zugrunde lag ein Fall aus Rumänien, in dem eine Frau angeblich sexuelle Dienstleistungen anbot - die Anzeige stammte aber gar nicht von ihr. (Az. C-492/23)

Textgröße:

Sie wurde im August 2018 auf dem Online-Marktplatz Publi24 veröffentlicht. Darin fanden sich auch Fotos der Frau, die ohne ihre Einwilligung genutzt wurden, sowie ihre Telefonnummer. Sie forderte den Betreiber auf, die Anzeige zu entfernen - was auch nach einer Stunde passierte. Allerdings war die Anzeige bis dahin schon auf anderen Internetseiten verbreitet worden.

Die Frau zog in Rumänien vor Gericht und verlangte Schadenersatz. Das Berufungsgericht Cluj befragte den EuGH zu den Pflichten des Betreibers der Website. Die europäischen Richterinnen und Richter erklärten nun, dass der Betreiber für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich sei, die in Anzeigen auf der Plattform veröffentlicht werden.

Zwar werde die Anzeige von einem Nutzer erstellt - aber erst durch den Marktplatz veröffentlicht. Der EuGH legte dem Betreiber darum bestimmte Pflichten auf. So muss er schon vor der Veröffentlichung einer Anzeige herausfinden, ob diese sensible Daten enthält. Ist das der Fall, muss er überprüfen, ob es die Daten des Nutzers sind, der die Anzeige veröffentlichen will.

Wenn die Daten zu jemand anderem gehören, muss er überprüfen, ob derjenige in die Veröffentlichung eingewilligt hat. Ohne die Einwilligung dürfe die Anzeige nicht freigeschaltet werden, erklärte der EuGH. Außerdem muss der Betreiber verhindern, dass solche Anzeigen von seiner Plattform kopiert und auf anderen Websites veröffentlicht werden.

Über die Schadenersatzklage der Betroffenen entscheidet nun das rumänische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

D.Johannsen--MP